LEISTUNGEN

icon-gutachter

Fest. Begutachtung

icon-beweis-used

Schadenbegutachtung

icon-labor-used

Laboratorium

icon-bauschaden-used

Bauschäden

FESTSTELLENDE BEGUTACHTUNG

Vergleich der Ist- mit der Soll-Beschaffenheit

BAUTENZUSTAND (UMFANG AUSGEFÜHRTER LEISTUNGEN)

Oft ist es von Interesse, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Bauleistungen zu kennen. Dies erfolgt durch visuelle Begutachtung und fotografische Dokumentation, wobei zerstörende Bauteilöffnungen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Richtschnur ist dann das Bauleistungsverzeichnis, das in allen Details bekannt sein muss.

BAUWERKDETAILS (MASSE, ANZAHL VON EINBAUTEN, OBERFLÄCHEN­BESCHAFFENHEIT

Vielfach bestehen Zweifel, ob das Vereinbarte auch eingebaut oder ausgeführt wurde. Feststellende Gutachten hierzu erfolgen ohne zerstörende Bauteilöffnung durch Messung, Zählung, Vergleich mit Musterflächen oder ähnliche Verfahren. Dabei geht es häufig um Sichtbeton oder Sichtflächen von Mauerwerk sowie um den Einbau der Bewehrung im Beton.

BAUSTOFFDETAILS (SCHICHTDICKEN, SCHICHTFOLGE, FERTIGKEITEN)

Falls zu ermitteln ist, ob der vereinbarte Baustoff oder das vereinbarte Bauelement vorhanden und richtig eingebaut ist, wird es zumeist erforderlich sein, eine zerstörende Entnahme und Untersuchung von Proben durchzuführen.

Dabei können Baustoffeigenschaften (zum Beispiel Festigkeit, Dichte, Wärmedämmung, gegebenenfalls Produktname), Ausführungsdetails (zum Beispiel Schichtdicken, Schichtenfolgen) oder Oberflächeneigenschaften (zum Beispiel Haftzugfestigkeit, Oberflächenzugfestigkeit, Porosität) gemessen werden.

BEWEISSICHERUNG

Sogenannte Beweissicherungen, die korrekt als Bestandsaufnahmen zu bezeichnen sind, werden oft durchgeführt, um Gebäudeschäden an einer vorhandenen Nachbarbebauung zu dokumentieren bevor eine Baumaßnahme beginnt.

Dies erfolgt zu dem Zweck, später durch den Bauvorgang entstehende Schäden von Schäden unterscheiden zu können, die vorher schon vorhanden waren. Ein solches Gutachten zur Bestandsaufnahme hilft Streit zu vermeiden und die Regulierung von Bauschäden zu vereinfachen.

Dabei ist es üblich, vorhandene Risse und weitere Bauschäden, die durch Baumaßnahmen in der Nachbarschaft entstehen können, verbal zu beschreiben und fotografisch zu dokumentieren. Aufwendige Risskartierungen oder das Setzen von Rissmonitoren werden dabei nur in Ausnahmefällen durchgeführt.

BEGUTACHTUNG, GUTACHTER BEIM HAUSKAUF

Wenn eine Immobilie (Haus oder Wohnung) gebraucht gekauft wird, ist es zur Unterstützung der Kaufentscheidung empfehlenswert, diese gemeinsam mit einem Sachverständigen zu besichtigen. Dies führt bei uns Dipl.-Ing. Carsten Böttcher durch. Das Gutachten wird dann meist mündlich vor Ort erstattet und es erfolgt anschließend nur ein schriftlicher Kurzbericht. Leistungsumfang ist die augenscheinliche Begutachtung auf sichtbare Mängel (ohne Haustechnik und Elektrik). Begutachtet wird der Gebäudezustand wie vorgefunden, also ohne Entfernen von Möbeln oder Einbauten. Die entsprechenden Oberflächen bleiben dabei verborgen. Falls der Verdacht auf Schadstoffe auftaucht, ist eine zusätzliche gesonderte Schadstoffbegutachtung erforderlich.