Bausachverständige Hamburg informiert: „Risse im Bauwesen“

 In Allgemein

„Risse im Bauwesen“

Als Bausachverständige und Baugutachter sind wir oft mit Rissen an Gebäuden befasst. Diese Schadenart ist im Bauwesen häufig anzutreffen und daher thematisch immer aktuell. Risse sind jedoch in den seltensten Fällen geplant beziehungsweise gewünscht. Der Satz „Ein Haus ohne Risse ist kein Haus“ drückt aus, dass man bei Gebäuden Risse selten vollständig vermeiden kann.

Risse entstehen dadurch, dass die Zugkraft in einem Baustoff zu einer Zugspannung führt, die die Festigkeit des Baustoffes überschreitet. Obwohl dies so einfach und überschaubar klingt, ist die Anzahl möglicher Rissursachen groß:
Erschütterungen die von außen auf ein Gebäude einwirken führen oft zu Rissen. Weltweit gesehen sind hier Erdbeben mit an erster Stelle, insbesondere was die Intensität und die Schwere der Schäden anbelangt. In Deutschland treten diese Schäden selten auf, da hier nur wenige Erdbebengebiete vorhanden sind. Erschütterungen sind aber auch bei Einwirkungen aus Bautätigkeiten benachbarter Bauvorhaben zu erwarten (hier ist die Durchführung einer Beweissicherung vor Bauausführung zu empfehlen). Erschütterungen können ebenso durch Verkehr (Straßen- oder Bahnverkehr) auf ein Gebäude einwirken und zu Rissen führen. Dies haben wir bei unserer Praxis als Bausach-verständige in Hamburg immer wieder beobachtet.

Ursächlich für Risse können auch Gebäudesetzungen sein. Gebäudesetzungen kön-nen durch unterschiedliche Ursachen entstehen. So kann beispielsweise der Boden durch das Gebäude überlastet werden, häufig eine Folge fehlender oder falscher Planung in Bezug auf die Erkundung der Baugrundbeschaffenheit. Auch Veränderungen am Grundwasserstand können zu Setzungen (oder auch Hebungen) und damit zu Rissen führen. Gerade in Hamburg und Norddeutschland haben wir es in unserer Tätigkeit als Bausachverständige auch immer wieder mit schwankendem Grundwasserstand als Rissursache zu tun.
In seltenen Fällen ist das Versagen von Baustoffen oder Bauteilen die Ursache für Rissentstehung. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Bauteil oder ein Bauwerk mit einer höheren Last beaufschlagt wird, als es in der Planung (Statik) vorgese-hen war. Ähnliche Auswirkungen hat das Versagen von Baustoffen, wenn durch Einbaufehler auf der Baustelle ein Baustoff nicht seine ursprünglich vorgesehenen Eigenschaften erreicht. Hier gibt eine Materialuntersuchung weitere wichtige Hinweise.

Auch sogenannte Zwangsspannungen können zu Rissen führen. Die Kraft, die dabei auf ein Bauteil wirkt, entsteht hier nicht durch eine von außen aufgebrachte Last, sondern durch eine innere Verformung des Bauteils, zum Beispiel Temperaturverkürzungen wegen Abkühlung oder Verkürzung wegen Schwinden eines mineralischen Baustoffes. Bei Schwinden handelt es sich um eine durch Austrocknung bewirkte Verkürzung (in der Natur lässt sich dies beobachten, wenn ein Gewässer austrocknet und der Schlamm am Grund des Gewässers durch Trocknung scherbenartig aufbricht). Ob ein Baustoff anfällig für Schwinden ist, lässt sich oft durch Laboruntersuchungen klären.
Eine gar nicht so selten anzutreffende Rissursache sind Unfälle oder Havarien. Hier werden wir als Bausachverständige zur Erstattung eines Versicherungsgutachtens tätig. Wenn ein Fahrzeug, aus welchem Grund auch immer, die Fahrbahn verlässt und gegen ein Gebäude prallt, dann sind – abhängig von der Aufprallgeschwindigkeit und der Beschaffenheit des Gebäudes – mehr oder weniger intensive Risse, zumindest an Teilen des Gebäudes zu erwarten. Einwirkungen aus Elementarereignissen zählen ebenfalls in diese Kategorie.
Wenn eine Risssanierung erfolgen soll, so ist es grundsätzlich zunächst erforderlich, die Rissursache zu ermitteln. Denn vor einer Sanierung muss die Rissursache beseitigt sein, da anderenfalls die Risse erneut entstehen werden.

Für weitere Fragen oder Informationen stehen Ihnen die Bausachverständige Böttcher aus Hamburg gern zur Verfügung.