„Verfugung und Wasserdichtigkeit von Sichtmauerwerk“
Bausachverständige Hamburg informiert: „Verfugung und Wasserdichtigkeit von Sichtmauerwerk“
Gerade in Norddeutschland sind oft steinsichtige Fassaden anzutreffen, die zumeist in Ziegel ausgeführt sind (Ziegelverblender). Als Bausachverständige und Gutachter in Hamburg haben wir in unserer täglichen Praxis häufig mit Schäden an diesen Fassaden zu tun, die durch Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften entstehen. An den Fassaden sind dann oft Ausblühungen und Auslaugungen zu finden, die wir in unserer Praxis als Bausachverständige in Hamburg am Objekt zu begutachten haben.
Als Ursache für diese Schäden kommen neben fehlerhaften Baustoffen auch fehlerhafte Ausführungen der Verfugung infrage, auf die im Folgenden eingegangen wird:
Zunächst wird in vielen Literaturquellen empfohlen, die Verblendschale (Sichtmauerwerk) entsprechend DIN 18330 im Fugenglattstrich herzustellen und keine nachträgliche Verfugung vorzusehen. Beim Fugenglattstrich wird der beim Herstellen des Mauerwerks aus der Fuge herausquellende, frische Mauermörtel an der Vorderkante (Fassadenseite) abgestrichen und direkt anschließend zeitnah glattgebügelt. Hierbei entsteht eine durchgehende geschlossene Verfugung über die gesamte Mauerwerkstiefe.
Sehr oft ist es in der Baupraxis üblich, eine andere Fugenart zu wählen, nämlich die nachträgliche Verfugung der Mauerwerksfuge der Sichtflächen. Grund hierfür ist es zum einen, kostengünstiger arbeiten zu können. Zum anderen ist durch Wahl eines speziellen Verfugungsmörtels eine einheitlichere Farbgebung der Sichtfläche in der Verfugung möglich, als dies bei Fugenglattstrich der Fall ist. Bei einer nachträglichen Verfugung wird jedoch die Schlagregendichtigkeit nicht in dem Umfang erzielt. Trotzdem kann bei Beachtung der handwerklichen Regeln eine ausreichende Schlagregendichtigkeit in der Mauerwerksfuge erhalten werden und das so hergestellte Mauerwerk wird dann schadenfrei bleiben.
Dabei ist zu beachten: Gemäß DIN EN 1996-2/NA ist bei nachträglicher Verfugung die Mauerwerksfuge der Sichtflächen mindestens 15 mm tief flankensauber auszukratzen und anschließend (nach Erhärten des Mauermörtels) ist die Mauerwerks-Sichtverfugung handwerksgerecht auszufugen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass der eben zitierte Wert von 15 mm gemäß der genannten Norm ein Mindestwert darstellt. In der weiteren Literatur findet man deshalb hierzu ergänzend auch die Angabe, dass die nachträgliche Verfugung mindestens 15 bis 20 mm tief sein muss. Um den Mindestwert von 15 mm an jeder Stelle sicher zu erreichen, müssen also 15 bis 20 mm Verfugungstiefe bereits beim flankensauberen Auskratzen der Fuge eingeplant werden.
Hinsichtlich der Details zur nachträglichen Verfugung ist weiterhin zu beachten, dass diese in zwei Arbeitsgängen erfolgen muss: zuerst die Stoßfuge, danach die Lagerfuge und im zweiten Arbeitsgang umgekehrt, also danach für die zweite Schicht zuerst die Lagerfuge und danach die Stoßfuge verfugen. Diese zwei Arbeitsgänge sollten innerhalb einer Stunde erfolgen.
Wenn Schäden auftreten, wird man die Verfugung öffnen müssen, um die Ausführungsqualität und die Verfugungstiefe nachträglich bestimmen zu können. In unserer Gutachterpraxis bei Begutachtung von Gebäuden und Gebäudeschäden in Norddeutschland, führen wir diese Messungen der Verfugungstiefe und die Beurteilung der handwerklichen Ausführungsqualität üblicherweise durch die Entnahme von Bohrkernen mit 50 mm Durchmesser oder durch Anlegen entsprechender Stemmstellen aus. Dabei lässt sich in der Schnittfläche die Verfugungstiefe messen und auch die Verfugungsqualität (das heißt, dichtes und porenfreies Eindringen bis in den Grund der Fuge) nachträglich bestimmen. Auch lassen sich an den vorgenommenen Materialproben die normgerechte Mörtelzusammensetzung nachträglich bestimmen und auch weitere Kennwerte wie Wasseraufnahmefähigkeit und die Rohdichte des Mörtels ermitteln. Selbstverständlich sind an den Proben auch Bestimmungen des Salzgehaltes oder weitere Parameter möglich.
Weitere Fragen zum Thema Mörtel und Mauerwerk beantworten ihnen die Bausachverständigen Böttcher aus Hamburg gern.